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Hol’ dir dein jährliches plus von bis zu 568 Euro** zuschuss plus ist ein Produkt der Nova Sedes Wohnungsbau eG. Über unser Modell kannst Du clever vermögenswirksame Leistungen anlegen und – wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst – Förderungen von bis zu 568 € jährlich erhalten.

Voraussetzung für die Teilnahme an zuschuss plus ist der Beitritt in die Genossenschaft. Weitere Informationen findest du unter „Gut zu wissen“.


* zuschuss plus ist ein Produkt der Nova Sedes Wohnungsbau eG. Über unser Modell kannst du clever vermögenswirksame Leistungen anlegen und – wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst – Förderungen von bis zu 568 € jährlich erhalten. Voraussetzung für die Teilnahme an zuschuss plus ist der Beitritt in die Genossenschaft. Weitere Informationen findest du unter „Gut zu wissen“.


Möchtest du die bereits im Rahmen deiner Finanzierungsanfrage eingegebenen Daten zur Vorausfüllung dieses Antrags verwenden?

Bitte zustimmen

Mit dem Absenden erstellen wir jetzt deinen Mitgliedsantrag und den VL-Antrag für deinen Arbeitgeber
Bitte lies vor der digitalen Unterzeichnung die Unterlagen und Informationen aufmerksam durch. Diese werden dir nach dem Absenden des Buttons, jedoch vor der eigentlichen Unterzeichnung automatisch an die von dir angegebene E-Mail-Adresse über unseren zertifizierten Vertrauensdienstleister DocuSeal übermittelt und können auch heruntergeladen werden. Die Unterlagen umfassen insbesondere die Beitrittserklärung zur Nova Sedes Wohnungsbau eG mit Angaben zur Einlagenhöhe, Eintrittsgeld und Zahlungsmodalitäten, die Satzung einschließlich Regelungen Laufzeit, Kündigung, Rückzahlung und die gesetzlichen Verbraucherinformationen gemäß § 312d GBG i. V. m. Art. 246a EGBGB (u. a. Widerrufsrecht)
Hier findest du alles wichtige.

Für deine Unterlagen werden dir nach diesem Schritt deine Unterlagen per E-Mail über unseren zertifizierten Vertrauensdienstleister DocuSeal zugesandt:

Folgendes beinhaltet der Antrag:

Hiermit beantrage ich für den Erhalt vermögenswirksamer Leistungen meinen Beitritt gemäß § 15, 15a und 15b GenG und beantrage, die mir aufgrund tariflicher/betrieblicher Vereinbarungen, besoldungsrechtlicher oder gesetzlicher Bestimmungen zu gewährenden vermögenswirksamen Leistungen für meine Beteiligung an der Nova Sedes Wohnungsbau. Dazu erkläre ich meinen unbedingten Beitritt zur Nova Sedes Wohnungsbau eG und zeichne einen Pflichtanteil sowie weitere 209 Geschäftsanteile in Höhe von je 40,00 €, insgesamt also 210 Geschäftsanteile mit einer Gesamtzeichnungssumme in Höhe von 8.400,00 €. Gemäß Satzung ist bei Zeichnung ein Eintrittsgeld in Höhe von 5,80 € je übernommenen Geschäftsanteil zu leisten. Nach den Vorschriften des 5. Vermögensbildungsgesetzes beantrage ich die Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 40,00 € monatlich. Die Beträge sollen durch den Arbeitgeber auf das Genossenschaftskonto der Nova Sedes Wohnungsbau eG unter Angabe meiner Mitgliedsnummer überwiesen werden. Sollten die mir zustehenden VWL-Leistungen die vorstehend genannten Sparbeiträge unterschreiten, so beantrage ich gemäß § 11 des 5. VermBG den Differenzbetrag von meinem, Lohn/Gehalt/Bezügen einzubehalten und an die Genossenschaft zu überweisen. Die Zahlung an das bisherige Anlageinstitut bitte ich sofort einzustellen. Wir, die Nova Sedes Wohnungsbau eG bestätigen, dass dieser Genossenschaftssparplan gemäß § 2 Abs.1, Ziffer 1, Buchstabe g) des 5. VermBG sowie § 2 Abs.1, Ziffer 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes gefördert wird. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 % auf einen Förderhöchstbetrag von 400,00 €. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % auf einen darüberhinausgehenden Betrag, sofern die zulässigen Einkommensgrenzen und Förderhöchstbeträge nicht überschritten werden.

So funktioniert zuschuss plus mit unserer Genossenschaft:

zuschuss plus starten: Die Unterlagen für den vl-Genossenschafts-Sparplan ausfüllen und digital unterzeichnen. Vertragsunterlagen erhältst du vor Unterschrift per E-Mail.
zuschuss plus erstellt für dich den VL-Antrag zur Vorlage beim Arbeitgeber über den Beitritt in die Nova Sedes Wohnungsbau eG – ob eine Zahlung erfolgt, hängt von deiner arbeitsvertraglichen Regelung ab.
Wenn dein Arbeitgeber VL zahlt oder du die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nutzt, werden diese auf deine parallel beantragte Genossenschaftsmitgliedschaft gutgeschrieben.

Was ist zuschuss plus:

zuschuss plus ist eine einfache Möglichkeit, bis zu 568 Euro im Jahr zusätzlich vom Staat und Arbeitgeber zu erhalten, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Viele Arbeitnehmer verzichten unbewusst auf diese mögliche Unterstützung, weil sie nicht wissen, wie VL funktionieren oder glauben, es sei zu kompliziert.

zuschuss plus ist ein Produkt der Nova Sedes Wohnungsbau eG. Über unser Modell kannst Du clever vermögenswirksame Leistungen anlegen und – wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst – Förderungen von bis zu 568 € jährlich erhalten. Voraussetzung für die Teilnahme an zuschussplus ist der Beitritt in die Genossenschaft. Weitere Informationen findest du unter „Gut zu wissen“.

Der gesamte Ablauf ist für dich vorbereitet – schnell, einfach, transparent.


Deine Vorteile:

Eine Genossenschaft als Partner – verpflichtet sich Werten wie Fairness und Transparenz

VL vom Chef? Förderchance nutzen

Mögliche staatliche Förderungen durch Arbeitnehmer-Sparzulage und/oder Wohnungsbauprämie

Prozessablauf digitalisiert – kein Papierkram

Gut zu wissen:

Nach dem Absenden deines Antrags wird deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft geprüft. Wenn du aufgenommen wirst, kannst du – bei Vorliegen der arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen – vermögenswirksame Leistungen und staatliche Zulagen erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen (nachfolgend VL) sind Geldleistungen, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen einzahlen können – zusätzlich zum Arbeitslohn oder im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung. Ziel ist es, den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern zu fördern. Die VL fließen direkt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform, z. B. eine Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat diese Leistungen zusätzlich fördern – insbesondere durch die Arbeitnehmersparzulage.

Die vermögenswirksamen Leistungen beantragt der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber kann bis zu 40 € monatlich in eine vom Arbeitnehmer gewählte VL-Anlageform einzahlen. Der Arbeitnehmer kann zudem vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Arbeitslohns, das heißt seines Grundgehalts, vermögenswirksam angelegt werden. Dieser Betrag wird dann von seinem Grundgehalt abgezogen (Entgeltumwandlung). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zuvor einen entsprechenden VL-Vertrag abschließt. Die Auszahlung der VL durch deinen Arbeitgeber erfolgt direkt in diesen Vertrag. Wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, kann der Arbeitnehmer zusätzlich eine staatliche Förderung erhalten.

Ein Zuschuss von bis zu 568 € jährlich ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Voraussetzung ist insbesondere, dass vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt werden. Ein genereller Anspruch auf VL-Zahlung durch den Arbeitgeber besteht nicht automatisch. Vermögenswirksame Leistungen können aufgrund des Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung zusätzlich zum Grundgehalt des Arbeitnehmers erbracht werden. Für Beamte, Soldaten und Richter gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen. Der Arbeitnehmer kann zudem vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Arbeitslohns, das heißt seines Grundgehalts, vermögenswirksam angelegt werden. Dieser Betrag wird dann von seinem Grundgehalt abgezogen. Darüber hinaus muss der Antragsteller unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen (§ 13 5. VermBG) und die VL müssen in eine förderfähige Anlageform fließen, z. B. Genossenschaftsanteile gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1g) 5. VermBG. Die tatsächliche Höhe der möglichen Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
  • der monatlichen Höhe der vermögenswirksamen Leistungen,
  • einer ggf. zusätzlich geleisteten Eigenleistung,
  • dem Familienstand (ledig / verheiratet),
  • und dem zu versteuernden Jahreseinkommen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Das Gesetz legt fest, wie Arbeitgeber VL an Arbeitnehmer zahlen können, unter welchen Voraussetzungen staatliche Förderungen, wie die Arbeitnehmersparzulage, gewährt werden und welche Anlagenformen zulässig sind. Relevante Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 2 ff. 5. VermBG (Zahlung und Anlage) sowie § 13 5. VermBG (Förderfähigkeit durch Einkommensgrenzen).
Die tatsächliche Höhe der möglichen Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
  • der monatlichen Höhe der vermögenswirksamen Leistungen,
  • einer ggf. zusätzlich geleisteten Eigenleistung,
  • dem Familienstand (ledig / verheiratet),
  • und dem zu versteuernden Jahreseinkommen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten mehrere Vorteile für Arbeitnehmer:
  • Vermögensaufbau:
    Durch regelmäßige Einzahlungen haben Arbeitnehmer die Chance über mehrere Jahre Kapital zu bilden.
  • Staatliche Förderung:
    Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Einkommensgrenze, anerkannte Anlageform) kann staatliche Förderung in Form einer Zulage erhalten werden.
  • Flexible Umsetzung:
    VL können entweder vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt oder durch Entgeltumwandlung aus dem eigenen Gehalt angespart werden.
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Was ist zuschuss plus:

zuschuss plus ist eine einfache Möglichkeit, bis zu 568 Euro im Jahr zusätzlich vom Staat und Arbeitgeber zu erhalten, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Viele Arbeitnehmer verzichten unbewusst auf diese mögliche Unterstützung, weil sie nicht wissen, wie VL funktionieren oder glauben, es sei zu kompliziert.

zuschuss plus ist ein Produkt der Nova Sedes Wohnungsbau eG. Über unser Modell kannst Du clever vermögenswirksame Leistungen anlegen und – wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst – Förderungen von bis zu 568 € jährlich erhalten. Voraussetzung für die Teilnahme an zuschussplus ist der Beitritt in die Genossenschaft. Weitere Informationen findest du unter „Gut zu wissen“.

Der gesamte Ablauf ist für dich vorbereitet – schnell, einfach, transparent.

Alle Info's findest du in den Dokumenten - hier vorab zum Download. In wenigen Minuten zu deinem zuschuss plus. Formular ausfüllen, digital unterzeichnen, fertig.

Deine Vorteile:

Eine Genossenschaft als Partner – verpflichtet sich Werten wie Fairness und Transparenz

VL vom Chef? Förderchance nutzen

Mögliche staatliche Förderungen durch Arbeitnehmer-Sparzulage und/oder Wohnungsbauprämie

Prozessablauf digitalisiert – kein Papierkram

Gut zu wissen:

Nach dem Absenden deines Antrags wird deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft geprüft. Wenn du aufgenommen wirst, kannst du – bei Vorliegen der arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen – vermögenswirksame Leistungen und staatliche Zulagen erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen (nachfolgend VL) sind Geldleistungen, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen einzahlen können – zusätzlich zum Arbeitslohn oder im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung. Ziel ist es, den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern zu fördern. Die VL fließen direkt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform, z. B. eine Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat diese Leistungen zusätzlich fördern – insbesondere durch die Arbeitnehmersparzulage.

Die vermögenswirksamen Leistungen beantragt der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber kann bis zu 40 € monatlich in eine vom Arbeitnehmer gewählte VL-Anlageform einzahlen. Der Arbeitnehmer kann zudem vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Arbeitslohns, das heißt seines Grundgehalts, vermögenswirksam angelegt werden. Dieser Betrag wird dann von seinem Grundgehalt abgezogen (Entgeltumwandlung). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zuvor einen entsprechenden VL-Vertrag abschließt. Die Auszahlung der VL durch deinen Arbeitgeber erfolgt direkt in diesen Vertrag. Wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, kann der Arbeitnehmer zusätzlich eine staatliche Förderung erhalten.

Ein Zuschuss von bis zu 568 € jährlich ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Voraussetzung ist insbesondere, dass vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt werden. Ein genereller Anspruch auf VL-Zahlung durch den Arbeitgeber besteht nicht automatisch. Vermögenswirksame Leistungen können aufgrund des Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung zusätzlich zum Grundgehalt des Arbeitnehmers erbracht werden. Für Beamte, Soldaten und Richter gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen. Der Arbeitnehmer kann zudem vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Arbeitslohns, das heißt seines Grundgehalts, vermögenswirksam angelegt werden. Dieser Betrag wird dann von seinem Grundgehalt abgezogen. Darüber hinaus muss der Antragsteller unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen (§ 13 5. VermBG) und die VL müssen in eine förderfähige Anlageform fließen, z. B. Genossenschaftsanteile gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1g) 5. VermBG. Die tatsächliche Höhe der möglichen Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
  • der monatlichen Höhe der vermögenswirksamen Leistungen,
  • einer ggf. zusätzlich geleisteten Eigenleistung,
  • dem Familienstand (ledig / verheiratet),
  • und dem zu versteuernden Jahreseinkommen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Das Gesetz legt fest, wie Arbeitgeber VL an Arbeitnehmer zahlen können, unter welchen Voraussetzungen staatliche Förderungen, wie die Arbeitnehmersparzulage, gewährt werden und welche Anlagenformen zulässig sind. Relevante Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 2 ff. 5. VermBG (Zahlung und Anlage) sowie § 13 5. VermBG (Förderfähigkeit durch Einkommensgrenzen).
Die tatsächliche Höhe der möglichen Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
  • der monatlichen Höhe der vermögenswirksamen Leistungen,
  • einer ggf. zusätzlich geleisteten Eigenleistung,
  • dem Familienstand (ledig / verheiratet),
  • und dem zu versteuernden Jahreseinkommen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten mehrere Vorteile für Arbeitnehmer:
  • Vermögensaufbau:
    Durch regelmäßige Einzahlungen haben Arbeitnehmer die Chance über mehrere Jahre Kapital zu bilden.
  • Staatliche Förderung:
    Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Einkommensgrenze, anerkannte Anlageform) kann staatliche Förderung in Form einer Zulage erhalten werden.
  • Flexible Umsetzung:
    VL können entweder vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt oder durch Entgeltumwandlung aus dem eigenen Gehalt angespart werden.